Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Software Stempla der in-Reach UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich; nur Unternehmer
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Zeiterfassungssoftware Stempla (Software-as-a-Service) zwischen der in-Reach UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Altstadt 2-4, 95028 Hof („in-Reach", „wir") und ihren Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil — auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten.
§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsbeschreibung; Weiterentwicklung
- Stempla wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt; der Zugriff erfolgt über den Browser bzw. die von uns bereitgestellten Oberflächen (Portal, Kiosk, Mobile-App). Eine Überlassung der Software selbst ist nicht geschuldet.
- Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website (Seite „Funktionen" und Online-Anleitung) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie aus den vom Kunden jeweils gebuchten Modulen. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Angaben Dritter sind keine Beschaffenheitsangaben. Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie" bezeichnen.
- Der Kunde kann Stempla vor jedem kostenpflichtigen Abschluss vollständig und kostenlos prüfen: über das Demo-Konto mit Beispieldaten (§ 4) und über die 30-tägige Testphase mit seinen eigenen Daten (§ 5). Der Kunde kennt daher Funktionsumfang, Bedienung und Eignung der Software, bevor eine Zahlungspflicht entsteht. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt der in Demo-Konto bzw. Testphase erkennbare Funktionsstand; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder die Eignung für einen bestimmten, von uns nicht ausdrücklich bestätigten Zweck ist nicht geschuldet.
- Wir entwickeln Stempla laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, erweitern oder durch mindestens gleichwertige ersetzen, soweit der vertragswesentliche Kern — Erfassung, Auswertung und Export von Arbeitszeiten — erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
- Beratungsleistungen, insbesondere die arbeits-, lohn-, steuer- oder datenschutzrechtliche Beratung, sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Vertragsschluss
- Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos zustande. Ein Anspruch auf Annahme einer Registrierung besteht nicht.
- Kostenpflichtige Module bucht der Kunde selbst im Portal; die Buchung wirkt sofort. Für die Preise gilt § 6.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Demo-Konto (unentgeltlich)
- Das Demo-Konto dient ausschließlich dem unverbindlichen Kennenlernen: 30 Tage, gefüllt mit Beispieldaten, alle Module freigeschaltet, keine Zahlungsdaten erforderlich.
- Das Demo-Konto endet nach 30 Tagen automatisch und wird einschließlich sämtlicher Daten vollständig und unwiederbringlich gelöscht. Es geht nicht — auch nicht stillschweigend — in ein kostenpflichtiges Abo über; Demo-Daten werden nicht in ein reguläres Konto übernommen.
- Das Demo-Konto ist nicht für den Produktivbetrieb bestimmt. Der Kunde darf dort keine echten personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten und keine produktiven Arbeitszeitdaten verarbeiten.
- Auf das unentgeltliche Demo-Konto besteht kein Anspruch; wir können es jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Verfügbarkeits- und Mängelansprüche bestehen insoweit nicht; für die Haftung gilt § 14 Abs. 5.
§ 5 Testphase (unentgeltlich)
- Ein reguläres Konto beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen, in der der Kunde Stempla mit seinen eigenen Daten nutzt. Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich.
- Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn der Kunde das Abo im Portal aktiv abschließt. Schließt der Kunde kein Abo ab, endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Testphase; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.
- Für die unentgeltliche Testphase gelten § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 entsprechend; für die Haftung gilt § 14 Abs. 5.
§ 6 Preise; „aktiver Mitarbeiter"; Abrechnung; Zahlung; Verzug
- Es gelten die Preise der bei der jeweiligen Buchung gültigen Preisliste auf unserer Website. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mitarbeiterbezogene Preise werden je aktivem Mitarbeiter und Monat berechnet. Aktiv ist ein Mitarbeiter in einem Monat, wenn für ihn mindestens ein Buchungs-Ereignis oder eine genehmigte Abwesenheit vorliegt. Diese Metrik ist Vertragsbestandteil; der aktuelle Zähler ist für den Kunden im Portal jederzeit einsehbar.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich mit ordnungsgemäßer Rechnung (Bereitstellung als PDF im Portal). Der Kunde zahlt nach seiner Wahl auf Rechnung (Zahlungsziel 14 Tage) oder per SEPA-Lastschrift bzw. Kartenzahlung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; im letzteren Fall wird der jeweilige Rechnungsbetrag automatisch eingezogen. Karten- und Kontodaten werden ausschließlich bei Stripe erfasst und nicht in Stempla gespeichert.
- Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gelten nur für Abrechnungszeiträume nach dem Wirksamwerden. Bis dahin kann der Kunde jederzeit gemäß § 7 kündigen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB). Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren, bis die fälligen Entgelte gezahlt sind; die Zahlungspflicht für gebuchte Module bleibt von der Sperre unberührt. Weitergehende Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 3), bleiben vorbehalten.
§ 7 Laufzeit; Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Einrichtungsgebühr. Der Kunde kann einzelne Module oder den gesamten Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen — im Portal oder in Textform. Gekündigte Module bleiben bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums nutzbar; für angebrochene Abrechnungszeiträume erfolgt keine anteilige Erstattung.
- Wir können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit Entgelten in Höhe von zwei Monatsrechnungen trotz Mahnung in Verzug ist oder schwerwiegend bzw. wiederholt gegen § 9 oder § 11 verstößt.
§ 8 Verfügbarkeit; Wartung; Support
- Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand vergleichbarer Cloud-Dienste. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt (§ 15) und Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (etwa die Internetanbindung des Kunden oder Ausfälle von Vorleistungen Dritter) zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
- Geplante Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigen sie an, soweit dies zumutbar ist.
- Übergabepunkt für unsere Leistungen ist der Routerausgang des von uns genutzten Rechenzentrums. Für die Verbindung zwischen Übergabepunkt und den Systemen des Kunden sind wir nicht verantwortlich.
- Support leisten wir per E-Mail innerhalb üblicher Geschäftszeiten in angemessener Frist. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten schulden wir nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingebrachten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Verarbeitung in Stempla rechtmäßig ist, insbesondere gegenüber seinen Beschäftigten.
- Stempla ist ein Werkzeug. Die arbeits-, arbeitszeit-, lohn-, steuer- und datenschutzrechtliche Bewertung sowie die fachliche Richtigkeit der vom Kunden gewählten Konfiguration (etwa Arbeitszeitmodelle, Rundungs- und Zuschlagsregeln, Lohnarten-Zuordnungen) liegen allein beim Kunden. Wir schulden nicht die Vereinbarkeit der Konfiguration oder der Arbeitsorganisation des Kunden mit gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Vorgaben (z. B. Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz).
- Der Kunde prüft Exportdateien — insbesondere Lohn-Exporte — vor der produktiven Übernahme in Drittsysteme. Die beim Onboarding vorgesehene Verifikation gegen das Ziel-Lohnsystem ersetzt nicht die laufende Kontrolle der Abrechnungsergebnisse durch den Kunden.
- Der Kunde unterlässt alles, was den Betrieb des Dienstes stört oder gefährdet, insbesondere Überlastungs- oder Sicherheitstests ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform sowie Zugriffe außerhalb der vorgesehenen Oberflächen und Schnittstellen.
- Daten, die der Kunde über das Vertragsende hinaus benötigt, sichert er regelmäßig über die bereitgestellten Export- und Berichtsfunktionen (siehe § 12 Abs. 3 und § 14 Abs. 4).
§ 10 Keine Sicherheitsanlage
- Stempla ist eine Komfortlösung für Zeiterfassung und — soweit angeboten — für komfortbezogene Terminal- und Zutrittsfunktionen in kleinen und mittleren Unternehmen. Stempla ist keine zertifizierte Sicherheits-, Alarm- oder Hochsicherheitsanlage (insbesondere keine Anlage mit VdS-Klassifizierung) und nicht zur Absicherung sicherheitskritischer Bereiche bestimmt.
- Die physische Sicherung von Gebäuden und Sachwerten, Fluchtwege und Brandschutz bleiben in der Verantwortung des Kunden. Entscheidungen über das Verhalten von Türen und Zutrittspunkten im Störungsfall (fail-safe/fail-secure) trifft der Kunde in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften.
§ 11 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Stempla im gebuchten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Nicht gestattet sind insbesondere die Überlassung an Dritte, der Betrieb für Dritte (Service-Bureau), die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückübersetzung der Software; zwingende gesetzliche Befugnisse (§§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.
- An Auswertungen und Exportdateien, die der Kunde aus seinen eigenen Daten erstellt, stehen die Rechte dem Kunden zu.
§ 12 Daten des Kunden; Datenschutz; Vertragsende
- Die vom Kunden eingebrachten Daten stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich dem Kunden zu.
- Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen (u. a. technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO); er ist Bestandteil des Vertrags.
- Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit über die bereitgestellten Export- und Berichtsfunktionen sichern; hierzu ist er vor Vertragsende gehalten. Nach Vertragsende löschen wir die Daten des Kunden, sobald und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (etwa nach § 16 ArbZG, § 17 MiLoG oder den GoBD) bleiben dessen eigene Verantwortung.
§ 13 Mängelrechte
- Für Mängel der entgeltlichen Leistung gelten die mietrechtlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an und unterstützt uns in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung.
- Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn wir ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatten und diese fehlgeschlagen ist.
- Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf einer Fehlkonfiguration durch den Kunden, auf der Nichteinhaltung der Nutzungsvoraussetzungen (aktueller Browser, funktionierender Internetzugang) oder auf Umständen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 beruhen.
§ 14 Haftung
- Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist unsere Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlten Entgelte.
- Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Verlust von Daten haften wir im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Abs. 6) erforderlich gewesen wäre.
- Für unentgeltliche Leistungen (Demo-Konto, Testphase) haften wir — unbeschadet des Absatzes 1 hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Arglist — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind — etwa Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, Pandemien, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur oder Angriffe Dritter auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen — befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein solches Ereignis länger als sechs Wochen andauert.
§ 16 Änderungen dieser AGB
- Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (etwa Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen, Änderungen bei Vorleistungen Dritter) und die Anpassung dem Kunden zumutbar ist.
- Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an (E-Mail oder Hinweis im Portal). Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB ab diesem Zeitpunkt; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hof (Saale), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Die Abtretung von Rechten aus dem Vertrag bedarf unserer Zustimmung in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.