Nachrichten
Das Nachrichtenmodul ist der direkte, dokumentierte Draht zwischen Ihrer Personalabteilung und den Mitarbeitern — ohne privaten Messenger, ohne getrennte Adressbücher. Eine Unterhaltung ist immer 1:1: eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter auf der einen Seite, ein Mitarbeiter auf der anderen.
Wer beginnt eine Unterhaltung
Neue Unterhaltungen beginnt immer die Personalabteilung aus dem Portal — so bleibt der Kreis klar geschnitten und Mitarbeiter werden nicht untereinander erreichbar. Antworten kann der Mitarbeiter jederzeit; die Unterhaltung bleibt bestehen, auch wenn er noch kein App-Login hat.
Im Portal (Personalabteilung)
Unter Nachrichten finden Sachbearbeiter und Administratoren die Chatliste:
- Neuer Chat — Mitarbeiter aus der durchsuchbaren Liste wählen. Besteht bereits eine Unterhaltung, wird sie geöffnet statt doppelt angelegt.
- Nachricht eintippen und senden — die Nachricht erscheint sofort im Verlauf.
- Die Liste zeigt je Unterhaltung die letzte Nachricht als Vorschau und einen Ungelesen-Zähler; eine Suche filtert nach Mitarbeiternamen.
Der Verlauf lädt neue Nachrichten automatisch nach — ein Neuladen der Seite ist nicht nötig.
In der App (Mitarbeiter)
In der Stempla-App zeigt der Reiter Nachrichten die Unterhaltungen mit der Personalabteilung:
- Ein Badge an der Tab-Leiste weist auf ungelesene Nachrichten hin.
- Der Verlauf ist in Messenger-Optik gehalten — eigene Nachrichten rechts, die der Personalabteilung links, mit Tagestrennern.
- Antworten geht mit einem Tipp; sobald die App die Unterhaltung öffnet, wird sie als gelesen markiert.
Was das Modul bewusst nicht ist
- Keine Gruppen, kein Schwarzes Brett — jede Unterhaltung bleibt 1:1 zwischen Büro und einem Mitarbeiter.
- Kein Dokumentenversand — Dateien und Bilder gehören nicht in den Chat; für den Dateiaustausch nutzen Sie Ihren gewohnten sicheren Weg.
- Datenschutz statt Rangordnung: Sachbearbeiter sehen nur die eigenen Unterhaltungen, Mitarbeiter nur die zu ihrem Stammsatz. Nachrichten werden — wie Buchungen — unveränderlich gespeichert.
Voraussetzung auf Mitarbeiterseite: Der Mitarbeiter braucht einen App-Zugang (siehe Mobile-App). Die Unterhaltung selbst darf die Personalabteilung schon vorher anlegen — sie wird in der App sichtbar, sobald der Zugang eingelöst ist.